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08/2025 Teilpension: Neue Art der AltersteilzeitAb 1.1.2026 tritt das neue Modell der Teilpension in Kraft. Ziel ist es, Arbeitnehmern auch während des Bezugs einer Pension eine reduzierte Weiterarbeit zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde die bisherige Regelung zur Altersteilzeit überarbeitet und die Zugangsmöglichkeit eingeschränkt.
Altersteilzeit Parallel zur Einführung der Teilpension wird der Zugang zur Altersteilzeit deutlich eingeschränkt. Bisher war ein Bezug von Altersteilzeitgeld für höchstens fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter möglich, nun wurde dieser Zeitraum auf drei Jahre vor der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf eine Korridorpension oder vor Vollendung des Regelpensionsalters eingeschränkt. Auch die erforderliche Versicherungsdauer für den Anspruch auf Altersteilzeitgeld (Anwartschaft) wird stufenweise von bisher 780 auf künftig 884 Wochen erhöht. Außerdem gibt es neue Einschränkungen bei Nebenjobs: jede zusätzliche Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber führt zum Verlust des Anspruchs auf Altersteilzeitgeld. Zusätzlich wird der finanzielle Anreiz für Arbeitgeber reduziert: so sinkt beispielsweise der Ersatz für den Lohnausgleich ab 2026 von 90 % auf 80 %. Fazit Mit der Einführung der Teilpension wird ein flexibler Übergang vom Erwerbsleben in die Pension geschaffen, allerdings unter klar geregelten Bedingungen. Gleichzeitig wird der Zugang zur Altersteilzeit eingeschränkt. Ziel ist eine bessere Planbarkeit und Absicherung der Übergangsphase in den Ruhestand, sowohl für Arbeitnehmer als auch für das Pensionssystem. |
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