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01/2020 Wer bekommt Auskunft aus dem Finanzstrafregister?Auskünfte aus dem Finanzstrafregister sind für finanzstrafrechtliche Zwecke allen Finanzstrafbehörden, Strafgerichten und Staatsanwaltschaften, dem Bundesfinanzgericht sowie dem Bundesministerium für Finanzen zu erteilen.
Auskünfte über getilgte Bestrafungen Auskünfte aus dem Finanzstrafregister sind für finanzstrafrechtliche Zwecke allen Finanzstrafbehörden, Strafgerichten und Staatsanwaltschaften, dem Bundesfinanzgericht sowie dem Bundesministerium für Finanzen zu erteilen. Nur den Finanzstrafbehörden, dem Bundesfinanzgericht und dem Bundesministerium für Finanzen sind auch Auskünfte zu erteilen, wenn eine Bestrafung bereits getilgt ist. Anderen inländischen Stellen sind über rechtskräftige, noch nicht getilgte Bestrafungen Auskünfte zu erteilen, sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht oder die Stellen Gesetze zu vollziehen haben, die an eine Bestrafung wegen eines Finanzvergehens Rechtsfolgen knüpfen. Achtung Gewisse Finanzvergehen können etwa. zur Entziehung der Gewerbeberechtigung führen. In diesem Fall hat die Finanzstrafbehörde die Verurteilung der Bezirksverwaltungsbehörde bekannt zu geben, die über den Verlust der Gewerbeberechtigung entscheidet. Die betroffene Person selbst hat auf begründeten Antrag die Möglichkeit, Auskunft über die im Finanzstrafregister über sie erfassten Daten zu erlangen. Sollten Sie eine Auskunft aus dem Finanzstrafregister benötigen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir übernehmen für Sie gerne die notwendige Korrespondenz mit der Finanzverwaltung und beantragen eine Auskunft aus dem Finanzstrafregister. | |
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